Mari A. hat geschrieben:
Miss Hamilton hat geschrieben:
Ich hab noch ne ganz andere Frage, die sich auch irgendwie um Namen dreht:
Nehmen wir mal zwei Ladys: Lady Lucas und Lady Bertram (Ja, mir ist klar, dass sie aus unterschiedlichen Gründen diesen Titel tragen). Angenommen ihre Männer, denen beide den Titel verdanken, sterben. Sie bleiben Ladys, oder? Was aber wenn sie sich nun in die Gebrüder Smith vergucken und diese heiraten? Heissen sie dann Mrs Smith oder Lady Smith? Ich glaub ersteres, oder? Und gilt für beide das gleiche? Bei Lady de Burgh zum Beispiel wärs ja egal, wen sie ehelicht, aber sie hat den Titel auch schon in die Ehe mitgebracht.
Die Frage hat mich auch interessiert, deshalb habe ich gleich mal Debretts befragt (online), und die sagen folgendes:
Zitat:
Should the widowed lady remarry, she takes her style from her present husband.
Grundsätzlich zu Debretts: Genauso wie bei Burkes haben sich im Laufe der Zeit Fehler eingeschlichen. Debretts hat 1823 (als Erster?) behauptet John de Courcy wäre Earl of Ulster. Das ist Schmarrn, auch wenn es in seiner Wiki-Bio ebenfalls so steht, nur haben's die aus eben diesen/solchen Quellen.
http://www.baronage.co.uk/bphtm-02/moa-03.htmlIch habe das selbst überprüft. Der Titel des Earls of Ulster war ursprünglich ein Titel der Peerage of Ireland und wurde 1205 (?) erstmalig an einen Hugh Lacy verliehen, der John de Courcy (1203 ?)gefangengenommen hatte. Ein Nachfahre von de Courcy kann NICHT Anspruch auf den Titel und die Rechte erhoben haben. Da Lacy wohl keinen entsprechenden Erben hatte, erlosch der Titel.
In zweiter Verleihung gingen Titel und Earldom dann ausgerechnet an die de Burghs
, an die Plantagenets und liegt nach mehrfacher Verleihung heutzutage bei den "Windsors"
http://www.baronage.co.uk/bphtm-02/moa-03.htmlDie WitwenHier muß man zwischen Baronets (Barts) und Knights trennen, zumal zwischen Knights aus eigenem Recht (wovon es noch einige gab) und ehrenhalber Verleihung. Sir William Lucas hat letzteres, was dazu führt, dass sein Titel nicht weitervererbbar ist. Wenn sein Titel aber erlischt, warum sollte dann sein Witwe das Recht haben ihn weiter zu tragen? Mag natürlich sein, dass Nachbarn sie weiter als "Lady" bezeichneten, aber es wäre kein verbrieftes Recht.
Und es kommt bei vererbbaren Titeln immer darauf an, ob der Erbe, Erstgeborene bereits verheiratet ist. Dann erhält die Schwiegertochter den Titel. Bei Herzoginnen bzw. höheren Titeln setzt man gerne das "Dowager" vor den Titel, um zwischen der "neuen" und "alten Trägerin zu unterscheiden, bzw. der Witwe ihren Titel in gewissem Sinne zu belassen. Dennoch steht die Schwiegertochter dann höher.
Witwe heiratet erneutHier kommt es vor allem darauf an, ob sie eigene Titel "suo jure" besitzt.
Wenn ja, gibt es zwei Fälle:
a) Sie heiratet unter Stand, dann darf sie den eigenen Titel weiter führen, ihr Gatte kriegt jedoch ihren Titel nicht
b) Sie heiratet über Stand, dann führt sie den Titel durch ihren Gatten
Wenn sie keinen eigenen Titel hält, gibt es auch wieder zwei Fälle:
a) Sie heiratet unter Stand, bzw. einen Bürgerlichen ohne Titel und verliert die berechtigungen aus erster Ehe
b) Sie heiratet über Stand, dann trägt sie natürlich den Titel über ihren Gatten
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Grüsse, Caro
Avatar: Amelia Darcy (1754-1784)
Für 1 Jahr säe einen Samen, für 10 Jahre pflanze einen Baum, für 100 Jahre erziehe einen Menschen. chin. Weisheit