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 Betreff des Beitrags: Heiratserlaubnis
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:13 
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Austenfrischling
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Registriert: Montag 5. Januar 2015, 17:29
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Im Sammelthread habe ich etwas von einer durch Jane Austen erwähnten "special licence" zum Heiraten gelesen. Diese wurde im allgemeinen als Aufgebot, welches zu machen wäre, interpretiert. Meine kontinentaleuropäische Sicht ist da bisher eine etwas andere.

In Preußen, wo dieses recht gut dokumentiert und auch literarisch verarbeit wurde, konnte nicht einfach jeder jeden heiraten. Ganz abgesehen von den standesinternen Dünkeln gab es rechtliche Vorschriften, die dieses verboten. Leibeigene bedurften der Genehmigung durch ihren Herren (Siehe: Fritz Reuter: Kein Hüsung), Militärangehörige die Genehmigung des Landesherren und eines Mindesteinkommens oder einer entsprechend hohen Mitgift, Adelige eine Selbige, wenn sie Standesfremd heiraten wollten, ohne dadurch rechtliche Einbußen zu erleiden.

Meine Frage ist jetzt: Gab es im Regency (davor/danach) etwas ähnliches in Großbritannien? Mir scheint dieses für eine "special license" plausibler als ein Aufgebot, zumal ich in einem Aufgebot eher eine "bann" vermuten würde, aber zugegebenermaßen keine Expertin für Englische Sprache im frühen 19. Jahrhundert bin.

Für Militärangehörige gilt dies insbesondere, zumal ich es für Marineangehörige um 1800 rum zu wissen glaube, jetzt aber nicht nachrecherchiert habe. Leibeigenschaft in dem Sinne gab es ja nicht, wie weit ging aber die Abhängigkeit zwischen tennant und landlord? Und konnte ein Adeliger, welchen Standes auch immer, einfach so Standesgrenzenübergreifend heiraten? Wenn ja, bis hin zu welchen Standesunterschieden? Die Grenze zwischen Gentry und Bourgeoisie war ja fließend, wie aber sah es bei größeren Standesunterschieden aus?

LG

Lily

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 12:13 


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 Betreff des Beitrags: Re: Heiratserlaubnis
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 18:59 
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Austenbegeistert
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Registriert: Donnerstag 15. August 2013, 11:22
Beiträge: 90
Ich würde sagen, es ging eher um das Alter, zu nahe Verwandschaft und eine bereits bestehende Ehe als um den Status der Eheschließenden.

Der Marriage Act von 1753 hatte - u.a. - das Mindestalter festgelegt, um ohne Erlaubnis der Eltern zu heiraten. Zudem sah der Act vor, dass die "banns"(öffentliche Bekanntmachung) in der Gemeinde ausgehängt werden müssen, bevor die Zeremonie stattfinden kann. Die "banns" (öffentliche Bekanntmachung) sollten verhindern, dass jemanden heiratete, der bereits verheiratet oder zu nahe miteinander verwandt war.

Wer unter 21 Jahre alt war, benötigte also die Erlaubnis der Eltern, um das Aufgebot bestellen und heiraten zu können. Lydia hätte ohne Zustimmung der Eltern ihren George Wickham nicht offiziell heiraten können - es sei denn, Wickham hätte sich eine Special Licence besorgt. Die aber bekam man nur von einem Erzbischof. Da hätte Wickham seine Ehe mit der blutjungen Lydia sehr gut begründen müssen, um den Erzbischof herumzukriegen, ihm eine solche Lizenz auszustellen.

Alternative 2 für ein Paar unter 21 Jahre: Man heiratete in Schottland. In Schottland lag das Mindestalter wesentlich niedriger, das Paar brauchte keinen elterlichen Segen, und jeder, nicht nur ein Priester, konnte eine Trauung durchführen. Das schottische Eherecht machte das berühmt-berüchtigte Dorf Gretna Green (und andere Orte in der Nähe) gleich an der englischen Grenze so beliebt bei englischen Paaren: Hinfahren, sich in einer Schmiede oder so trauen lassen - fertig ist die Ehe. Deshalb fürchten die Bennetts, dass Lydia und Wickham unterwegs nach Gretna Green sind.

Bei den Royals galt allerdings noch was anderes: Hier durfte - Dank Marriage Act - man niemanden heiraten, der katholisch war.

Die standesgemäße Ehe war eher eine Frage des Deutungsmusters als des Rechts.

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiratserlaubnis
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 19:09 
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Austenfrischling
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Registriert: Montag 5. Januar 2015, 17:29
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Und durften nun zum Beispiel Soldaten heiraten wann und wen (in den genannten Einschränkungen) sie wollten?

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiratserlaubnis
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 19:16 
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Austenbegeistert
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Registriert: Donnerstag 15. August 2013, 11:22
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Ich würde sagen: ja.

Wer bietet mehr?

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiratserlaubnis
BeitragVerfasst: Mittwoch 7. Januar 2015, 20:17 
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Austenfrischling
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Registriert: Montag 5. Januar 2015, 17:29
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Google bietet weder ein Ja noch ein definitives Nein und meine Bibliothek hat nix über Großbritannien.

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 Betreff des Beitrags: Re: Heiratserlaubnis
BeitragVerfasst: Sonntag 18. Januar 2015, 19:47 
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Austenfrischling
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Registriert: Montag 5. Januar 2015, 17:29
Beiträge: 16
Ich habe gerade mal was zum genannten Marriage Act ( Marriage Act 1753 - Wikipedia, the free encyclopedia ) gelesen ... jo, da steht ja einiges.

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